28
Februar
ich weiß nicht so recht, ich versuche das ja irgendwie zu verstehen. ich gebe zu, daß dieses argument „Gott hat uns geschaffen als Frau und Mann, und ich glaube, dass er sich dabei etwas gedacht hat“ nicht dazu beiträgt, gott sei es geklagt, jaja.
ok, irgendwer muß irgendwelche grundsätze hochheben, auf daß der rest unter ihnen hindurch sich wendet. ich will wirklich niemandes werte-empfinden oder was auch immer verletzten. ich finde nur das resümee so, ja ich möchte sagen, irritierend: Wenigstens das kann der CDU nicht abgesprochen werden - sie weiß in ihrem Grundsatzprogramm immerhin, was auf dem Spiel steht: „Das ist der Widerspruch unserer Zeit: Eine reiche Gesellschaft ist arm an Kindern.“ aber selbst, wenn das verfassungsgericht sich der gottgewollten defininition von ehe entzieht: "Nach der Rechtsprechung des BVerfG ermächtigt Art. 6 GG, die Ehe zu privilegieren - aber das BVerfG nimmt sich die Freiheit, zu untersuchen, warum. Das Ergebnis: Der "besondere" Schutz von Ehe und Familie beruht, so sehr das einen guten Katholiken wie Krings schmerzen mag, nicht auf der gottgewollten Ordnung und dem Sakrament des unauflöslichen Bundes von Mann und Frau und der inhärenten Sündigkeit jeder anderen Beziehung. Sondern auf der Tatsache, dass in einer Ehe zwei für einander dauerhaft Verantwortung übernehmen, im Unterschied zur unverbindlichen Lebensabschnittspartnerschaft.", eine (weitere) diskriminierung der lebenspartnerschaften wird dieses land wohl kaum noch ärmer an kindern machen. wahrscheinlich gibt es da ganz andere gründe. und, was die einen können, sollten die anderen doch noch dürfen.
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update: 2024.11.15, 19:57 blogger-sache
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