04
Dezember
(februar 2014)
die zeitungen berichteten über die bevorstehende verhandlung des bundesverfassungsgerichtes im april 2014 in sachen „information des parlaments über rüstungsexporte“, entschieden wurde das im oktober 2014. aufgefallen war mir die meldung (der artikel ist inzwischen depubliziert) durch diese formulierung: "In seiner Tagesordnung hat der Zweite Senat vorsichtshalber ein paar "Ausweichmöglichkeiten" angeführt, mit denen sich Rüstungsexport offener und parlamentsfreundlicher gestalten ließe. Dazu gehört die Einrichtung eines parlamentarischen Kontrollgremiums nach dem Vorbild der Geheimdienstkontrolle." nun war nicht gegenstand der verhandlungen, ob das parlamentarische kontrollgremium welches die dienste kontrollieren soll, als vorbild taugt. letztlich hat man in der entscheidung auch die einrichtung eines kontrollgremiums verworfen (punkte 195-197).
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update: 2024.11.15, 19:57 blogger-sache
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